Bußgeldkatalog

Der neue Bußgeldkatalog (Januar 2009)

Härter als jemals zuvor, der Staat greift durch. Also achtet auf eure Führerscheine, in Polen machen gibts nicht mehr!

Tatbestand Euro
Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften Überschreitung
21 - 25 km/h 80
26 - 30 km/h 100
31 - 40 km/h 160
41 - 50 km/h 200
51 - 60 km/h 280
61 - 70 km/h 480
Über 70 km/h 680
Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften Überschreitung
21 - 25 km/h 70
26 - 30 km/h 80
31 - 40 km/h 120
41 - 50 km/h 160
51 - 60 km/h 240
61 - 70 km/h 440
Über 70 km/h 600
Rote Ampel
bei Rot Ampel überfahren 90
über 1 Sekunde 200
mit Gefährdung 320
mit Sachbeschädigung 360
Überholen
Überholen mit Gefährdung 100
Drängler
Abstand in Metern bei mehr als 80 km/h
< als 5/10 v. halben Tacho 75
< als 4/10 v. halben Tacho 100
< als 3/10 v. halben Tacho 160
< als 2/10 v. halben Tacho 240
< als 1/10 v. halben Tacho 320
Drängler
Abstand in Metern bei mehr als 130 km/h
< als 5/10 v. halben Tacho 100
< als 4/10 v. halben Tacho 180
< als 3/10 v. halben Tacho 240
< als 2/10 v. halben Tacho 320
< als 1/10 v. halben Tacho 400
Beispiel:
Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter fünf Zehntel der halben Geschwindigkeit)
Drogen & Alkoholverstöße
1. Verstoß 500
2. Verstoß 1000
3. Verstoß 1500
Zebrastreifen
trotz Fußgänger überfahren 80
Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn
Ein- / Ausfahrten 75
Seitenstreifen 130
Zebrastreifen überfahren
trotz eines Fußgängers 80
Bahnübergang umfahren 700
Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil
Behinderung/Gefährdung 100/120
Überholverbots Regeln
Überholverbot missachtet 150
mit Sachbeschädigung 200
Illegale Kfz-Rennen
für Teilnehmer 400
für Veranstalter 500
Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen
für Fahrer 75
für Halter 380
Sonstige Verstöße
Linksfahren 80
Unangemessene Geschwindigkeit (z.B.Glätte oder Regen) 100
Vorfahrt missachten 100
Seitenstreifen befahren 75
Gefährliches Abbiegen 70
Gefährliches Wenden sowie Rückwärtsfahren 80
(Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)

 

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